Internet Explorer erkannt!

Bitte aktualisieren Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Browser.

Alternativ nutzen Sie den „Retro Shop“ von industrieplaketten.de

Der Internet Explorer wird für diese Seite leider nicht mehr unterstützt, weswegen es zu Problemen bei Nutzung der Seite kommen kann. Benutzen Sie den Knopf unter diesem Text, um auf die Retro Industrieplakettenseite zu gelangen.

Jahresprüfplakette - Geprüft nach DGUV Regel 114-010

Produktnummer: JPS12-40
Menge Preis/ Bogen Stückpreis
Bis 4 Bögen
8,750 €*
0,250 €* / 1 Stück
Bis 9 Bögen
7,350 €*
0,210 €* / 1 Stück
Bis 19 Bögen
6,300 €*
0,180 €* / 1 Stück
Bis 29 Bögen
5,600 €*
0,160 €* / 1 Stück
Bis 99 Bögen
4,200 €*
0,120 €* / 1 Stück
Ab 100 Bögen
3,500 €*
0,100 €* / 1 Stück

✓ Achtung! Diese DGUV Regel wurde zurückgezogen.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Dafür wurde die DGUV Information 214-016 „Sicherer Einsatz von Absetzkippern“ erarbeitet. In diese Information wurden die Inhalte der DGUV Regeln 114-010 und 114-011 „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“ integriert und im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.  Aufgrund der veralteten Inhalte und der Übernahme von Inhalten in die  DGUV Information 214-016 wurde die DGUV Regel 114-010 bzw. 114-011 „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“ zurückgezogen.

Hier erhalten Sie die aktuellen Artikel :

Sofort lieferbar!

Inhalt: 35 Stück / Bogen
Plakettengröße
Teile diese Konfiguration

Sofort lieferbar!

Inhalt: 35 Stück / Bogen

✓ Achtung! Diese DGUV Regel wurde zurückgezogen.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Dafür wurde die DGUV Information 214-016 „Sicherer Einsatz von Absetzkippern“ erarbeitet. In diese Information wurden die Inhalte der DGUV Regeln 114-010 und 114-011 „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“ integriert und im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.  Aufgrund der veralteten Inhalte und der Übernahme von Inhalten in die  DGUV Information 214-016 wurde die DGUV Regel 114-010 bzw. 114-011 „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“ zurückgezogen.

Hier erhalten Sie die aktuellen Artikel :