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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1Geltungsbereich/Allgemeines   

  1. Die Lieferungen und Leistungen von viasign labels e.K. (im Folgenden mit viasign bezeichnet) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung als angenommen. Eine Auftragserteilung des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen/ Einkaufsbedingungen berührt die nachstehenden Geschä ftsbedingungen von viasign nicht. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, ohne dass viasign ihr zugeleitete Geschäfts- und /oder Einkaufsbedingungen eines Bestellers ausdrücklich widersprechen muss.

  2. Abweichungen von den nachstehenden Geschäftsbedingungen dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

  3. Die Firma viasign ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

  4. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

§2 Leistungsumfang und Vertragsabschluss

  1. Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Bestellungen sind schriftlich vorzunehmen. Für Übermittlungsfehler sowie für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, ist eine Haftung von viasign ausgeschlossen. Ebenso haftet viasign nicht für Mängel, die aufgrund undeutlicher Telefax-Bestellungen bzw. fehlerhafter E-Mail Übertragung beruhen.

  3. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn viasign das Vertragsangebot durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt. viasign ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Bestellers - abzulehnen.

  4. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.

  5. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde sichtbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese offensichtlich nicht zumutbar sind.

  6. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  7. Für alle von viasign angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druck-Erzeugnissen (Thermotransferdruck) behält sich viasign Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor; dementsprechend wird die Mehr- oder Mindermenge berechnet.

  8. Bei Online-Bestellungen wird der Vertragstext von viasign gespeichert und dem Besteller nebst rechtswirksamen AGB per E-Mail unmittelbar nach Vertragsabschluss zugesandt.

§3 Lieferzeiten

  1. Von viasign angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und geben den voraus-sichtlichen Versandtag der Ware an. Wünscht der Besteller die Vereinbarung einer genauen Lieferfrist, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung durch viasign. Die Einhaltung von zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfristen setzt in jedem Fall voraus, dass der Besteller etwa von ihm beizubringende Unterlagen, welche für die Erbringung der Leistung erforderlich sind rechtzeitig zur Verfügung stellt, sowie etwa vereinbarte Anzahlungen fristgemäß an viasign leistet. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn viasign die Versandbereitschaft der von ihr hergestellten Ware dem Besteller mitgeteilt oder die Ware das Werk verlassen hat, bzw. dem Spediteur, Paketdienst oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person Übergeben hat.

  2. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die viasign nicht zu vertreten hat, so ist viasign zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde nicht zu.

  3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt gehen nicht zu Lasten von viasign. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht zum Betriebsrisiko von viasign zuzurechnen sind. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von viasign, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zuliefer-betrieben eintreten. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich Über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

  4. Ist die Nichteinhaltung eines von viasign zugesagten Liefertermins von viasign zu vertreten, so ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen sind auf jeden Fall etwaige Folgeschäden.

§4 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich netto. Wir liefern ab Werk, zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, gemäß der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt ausschließlich über Paketdienste mit Zustellgarantie.

  2. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage ohne Abzug.

  3. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

  4. Bei Teillieferungen kann viasign eine anteilsmäßige Zahlung gemäß vorangegangener Regelung verlangen.

  5. Der Besteller befindet sich auch ohne besondere Mahnung von viasign in Verzug, sobald er die oben genannten Zahlungsziele Überschreitet. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles hat die sofortige Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen zur Folge. In diesem Fall ist viasign berechtigt, sofortige Sicherheitsleistung für alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Bearbeitung von laufenden Aufträgen einzustellen.

  6. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 2 % Über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der europäischen Zentralbank verlangt. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung der entsprechenden Dienstleistung seitens viasign erfüllt ist.

  7. viasign berechnet ab der 2. Mahnung 5,- Euro Mahngebühren je Mahnung. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist viasign berechtigt, diesen geltend zu machen. Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen.

§5 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden Über, sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden Über, wenn die Ware zum Versand gebracht wurde oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen vom Verkäufer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

§6 Eigentumsvorbehalt

  1. viasign behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Kommt der Besteller trotz nach Ablauf des Zahlungsziels erfolgter Mahnung und Nachfristsetzung durch viasign seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist viasign berechtigt, die gelieferten Waren herauszuverlangen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe auf seine Kosten verpflichtet.

  2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

  3. Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

§7 Sonderanfertigungen

  1. Sonderanfertigungen nach Angaben des Bestellers sind schriftlich zu bestellen. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von viasign nicht geprüft. Für Druckerzeugnisse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Viasign schließt jegliche Haftung aus, wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller stellt viasign von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Auftragsvergabe frei. Die von viasign zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten digitalen Daten bleiben, auch wenn sie Ihnen gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht an sie ausgeliefert. Es besteht für uns keinerlei Pflicht digitale Daten länger als 6 Monate aufzubewahren.

§8 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von berechtigten Mängeln nach von Seiten viasign auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt.

  2. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

  3. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind viasign unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Lieferung anzuzeigen.

  4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund Äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

  5. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. wegen entgangenen Gewinns) sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

  6. Verbrauchsmaterial: Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann von viasign nicht übernommen werden. Da die Einsatzsituationen für Verbrauchsmaterial in der Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige Versuche zu überprüfen.

§9 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften und bei Personenschäden. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§10 Datenschutz

  1. Sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden Daten werden im bei unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes bei viasign gespeichert und verarbeitet.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten, sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

§12 Schlussbestimmungen

  1. Vertragliche Abreden, auch technische Änderungen, bedürfen der Schriftform.

  2. Der Kunde kann bei von viasign geübter Nachsicht in der Handhabung der Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht automatisch das Recht ableiten, den obigen Verkaufs- und Lieferbedingungen in irgendeinem Punkt zuwiderhandeln.

  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder - hätten sie den Punkt bedacht - gewollt haben würden

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