Internet Explorer erkannt!

Bitte aktualisieren Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Browser.

Alternativ nutzen Sie den „Retro Shop“ von industrieplaketten.de

Der Internet Explorer wird für diese Seite leider nicht mehr unterstützt, weswegen es zu Problemen bei Nutzung der Seite kommen kann. Benutzen Sie den Knopf unter diesem Text, um auf die Retro Industrieplakettenseite zu gelangen.

ATEX-Richtlinien zur Kennzeichnung explosionskritischer Bereiche und Arbeitsmittel

ATEX-Richtlinien zur Kennzeichnung explosionskritischer Bereiche und Arbeitsmittel

Was bedeutet ATEX?

Die Abkürzung steht für Atmosphères Explosibles, was aus dem Französischen übersetzt heißt: explosionsfähige Atmosphäre. Dabei stammt das AT von Atmosphères und das EX von Explosibles. Bei den ATEX-Richtlinien handelt es sich um Regelungen zum Explosionsschutz der gesamten EU. Nach diesen Richtlinien müssen Hersteller Geräte und Systeme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen nach der ATEX-Produktrichtlinie und der ATEX Betriebsrichtlinie zertifizieren und kennzeichnen. Die Betreibenden sind demnach verpflichtet, nach diesen Richtlinien Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentationen und Prüfungen umzusetzen sowie ihr Personal im Umgang mit den Geräten zu schulen. Dabei wird die Sicherheitsanforderung durch die Einteilung in ATEX-Zonen und Gerätekategorien definiert.

Grundlagen der ATEX-Richtlinien

Übergreifend bezeichnet die ATEX-Richtlinie die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG sowie die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU. Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz vor Explosionen durch abgestufte Maßnahmen des primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzes. Der primäre Explosionsschutz soll verhindern, dass sich eine explosionsfähige Atmosphäre bildet. Der sekundäre Explosionsschutz dagegen soll verhindern, dass eine bestehende explosionsfähige Atmosphäre entzündet wird. Beim tertiären Explosionsschutz untersucht man, welche möglichen Auswirkungen eine Explosion verursachen kann und wie diese auf ein unbedenkliches Maß eingedämmt werden kann. Die ATEX-Richtlinien gelten für Hersteller, Betreiber und Bediener von Geräten oder Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen. Mit diesen Richtlinien sollen Explosionsunfälle in Unternehmen vermieden werden. Der vorgebeugte Explosionsschutz ist nur dann möglich, wenn die Gefahrenquellen oder Zündgefahren rechtzeitig erkannt und so entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU

Diese ATEX-Richtlinie regelt den Verkauf von Geräten, Komponenten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche. Die Geräte dürfen nur verkauft und eingesetzt werden, wenn sie die Anforderungen der Richtlinien erfüllen und keine Explosionen auslösen können. Um die Sicherheit für Nutzer, Bediener und Beschäftigte gewährleisten zu können, müssen die Produkte ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Umgesetzt werden diese Richtlinien durch die Explosionsschutzproduktverordnung.

Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG

Diese Richtlinie richtet sich primär an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie Betreiber von Anlagen. Die ATEX-Betriebsrichtlinien enthalten die Mindestvorschriften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz in einer explosionsgefährdeten Umgebung. In der Richtlinie werden dazu folgende Inhalte thematisiert: Explosionsschutzdokument, Koordinierungspflicht, Einteilung der Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre, Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre und Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen. Der größte Unterschied zwischen den beiden ATEX-Richtlinien liegt in den Anwendungsbereichen. Die Betriebsrichtlinien fokussieren den Schutz und die Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, während die Produktrichtlinien die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Konzeption und Bau von Geräten sowie Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen festlegen.

Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche und Arbeitsmittel

Eine Explosionsgefahr entsteht durch ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben. Eine Gefährdung für Menschen entsteht allerdings erst bei ausreichender Konzentration eines solchen Gemischs. Die Bereiche, in denen dies der Fall ist, werden als explosionskritische Bereiche bezeichnet. Solche gefährlichen explosionsfähigen Zonen liegen häufig in Öl-, Gas- und petrochemischen Industrien sowie Tankstellen und in der Chemiebranche.

Die ATEX-Richtlinien unterteilen explosionsgefährdete Bereiche in drei Zonen (auch EX-Schutzzonen genannt). Diese Klassifizierung erleichtert die Identifikation von Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre und legt fest, welche Betriebsmittel dort eingesetzt werden dürfen. Wichtig: Geräte sind nur dann zugelassen, wenn sie die entsprechende Kennzeichnung tragen. Eine Zone muss sich dabei nicht auf einen ganzen Raum beziehen – sie kann auch nur einen bestimmten Bereich innerhalb einer Anlage umfassen.

Die Einteilung erfolgt in:

  • Zone 0/20: explosionsfähige Atmosphäre liegt dauerhaft, häufig oder über lange Zeiträume vor (über 1000 Stunden/Jahr).

  • Zone 1/21: explosionsfähige Atmosphäre tritt gelegentlich im Normalbetrieb auf (10 bis < 1000 Stunden/Jahr).

  • Zone 2/22:explosionsfähige Atmosphäre tritt selten und nur kurzzeitig auf (< 10 Stunden/Jahr)

Dabei steht die erste Zahl (0-2) für Gas-EX-Zonen, die zweite Zahl (20-22) für Staub-EX-Zonen. Alle Zonen müssen nach den ATEX-Richtlinien mit einem gelben, dreieckigen Warnschild „EX“ gekennzeichnet sein.

Warnzeichen - Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
Warnzeichen - Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre

Zusätzlich wird in den ATEX-Zonen zwischen verschiedenen Explosionsgruppen unterschieden:

  • Explosionsgruppe I: umfasst alle Geräte, die im Bergbau oder in Untertagewerken eingesetzt werden.

  • Explosionsgruppe II: umfasst Geräte, die in Chemieanlagen, der Pharmazie, auf Bohrinseln, in Raffinerien oder vergleichbaren Bereichen genutzt werden.

Beide Gruppen sind nochmals in Unterkategorien unterteilt:

  • Gruppe I: M1 und M2 

  • Gruppe II: 1, 2 und 3

Diese Unterkategorien geben an, welches Sicherheitsniveau erforderlich ist, wobei Kategorie 1 die höchsten Anforderungen erfüllt.

Für den Einsatz von Produkten, Betriebsmitteln, Maschinen und anderen Geräten, welche in explosiven Bereichen genutzt werden, benötigt man eine ATEX 2014/34/EU-Kennzeichnung sowie eine EU-Konformitätserklärung. Zu dieser Kennzeichnung gehören Informationen wie der Name und die Anschrift des Herstellers, eine CE-Kennzeichnung, falls vorhanden die Kennnummer der beteiligten benannten Stelle, die Serienbezeichnung und der Serientyp, die Seriennummer, die Fabrikationsnummer, das Baujahr sowie die Gerätegruppe oder Gerätekategorie. Zusätzlich sollte eine Kennzeichnung zur Eignung für die jeweilige Zone mit aufgeführt werden. G steht dabei für Gas, D für Staub und GD steht für beide Produkte. Sollte eine dauerhafte explosionsfähige Atmosphäre bestehen, muss zudem sichergestellt werden, dass sich keine Zündquelle in der Zone befindet. Dies wird mit Buchstaben ebenfalls auf dem Gerät gekennzeichnet.

Die gesamten Kennzeichnungen und Kategorien finden Sie in den ATEX-Richtlinien 2014/34/EU.

Zertifizierung von ATEX-Geräten

Das Verfahren zur ATEX-Zertifizierung hängt von der Gerätekategorie und der Einsatzzone ab. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen: 

Kategorie 3 
  • Prüfung über „interne Fertigungskontrolle nach Anhang VIII“. 
  • Der Hersteller kann die Konformitätsprüfung eigenverantwortlich durchführen und die ATEX-Konformität selbst erklären. 
Kategorie 2 

Unterscheidung in elektrische und nicht elektrische Geräte: 

  • elektrische Geräte: müssen von einer offiziellen, benannten Stelle geprüft werden. 
  • nicht elektrische Geräte: können wie Kategorie 3 durch interne Fertigungskontrolle geprüft werden. Zusätzlich muss die technische Dokumentation bei einer benannten Stelle hinterlegt werden (Aufbewahrungsfrist: mind. 10 Jahre). 
Kategorie 1 
  • Alle Produkte müssen von einer offiziellen, benannten Stelle geprüft werden.

Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat ausgestellt. Dieses bestätigt die ATEX-Konformität und erlaubt dem Hersteller, das Produkt international zu vermarkten.