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Die Stoffe, mit denen in der chemischen Industrie umgegangen wird, können unter anderem giftig, ätzend oder explosiv sein. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass diese Chemikalien korrekt gehandhabt werden, um Unfälle oder Umweltschäden zu verhindern. Die Industrie-Etiketten liefern entsprechende Informationen über potenzielle Gefahren. So ist direkt erkennbar, wie die Stoffe gelagert werden müssen und verwendet werden können, um Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die Notwendigkeit der korrekten Bezeichnung wurde auch vom Gesetzgeber erkannt, sodass Unternehmen rechtlich verpflichtet sind, die Chemikalien mit den passenden Industrie-Etiketten zu versehen.
Die Kennzeichnung von chemischen Industriestoffen ist gesetzlich streng geregelt. Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ist weltweit einheitlich geltend und regelt seit dem 01. Dezember 2010, wie chemische Stoffe standardisiert einzustufen sind. Chemikalien können anhand fester Kriterien in Klassen für physikalisch-chemische Gefahren, Klassen für Gefährdungen der Gesundheit und Klassen für die Gefährdung der Umwelt eingeordnet werden. Diese Gefahrenklassen werden durch standardisierte Piktogramme visualisiert, die auf den chemischen Stoffen abgebildet sein müssen. Dadurch wird verhindert, dass es beim internationalen Handel zu Verwirrung hinsichtlich Sicherheitshinweisen kommt. Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling und Packaging) regelt die Umsetzung und Anwendung des GHS auf europäischer Ebene, indem sie vorgibt, wie chemische Stoffe eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen.
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden, um den Anforderungen der CLP-Verordnung und dem GHS zu entsprechen:
standardisierte Symbole auf Basis des GHS, rot umrahmt mit weißem Hintergrund
Wichtig: Mindestabmessung des Piktogramms abhängig von Fassungsvermögen:
Fassungsvermögen (in l) |
Abmessung des Piktogramms (in mm) |
bis 3 |
mind. 10 x 10 |
3 bis 50 |
mind. 23 x 23 |
50 bis 500 |
mind. 32 x 32 |
größer 500 |
mind. 46 x 46 |
Zwei Varianten: Gefahr oder Achtung
Nur ein Signalwort zulässig
H-Sätze (Hazard Statements) mit Informationen über Art und Schwere der Gefahr
Beispiel: H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
P-Sätze (Precautionary Statements) mit Hinweisen zur Handhabung, Lagerung und Entsorgung
Beispiel: P222: Keinen Kontakt mit Luft zulassen.
Name, Adresse, Telefonnummer des Herstellers/Lieferanten
Ermöglicht Rückfragen und Rückverfolgbarkeit
Nominale Menge der Chemikalie
Nicht für den reinen Industrieeinsatz verpflichtend, aber bei Verkauf an Endverbraucher, Transport nach Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Fehler bei der Kennzeichnung von Chemikalien können sehr gefährlich und teuer werden – umso wichtiger ist es, typische Stolperfallen zu kennen und vorzubeugen.
(z.B. fehlende H-/P-Sätze oder veraltete Piktogramme)
➤ Lösung:
● regelmäßige Prüfung der Sicherheitsdatenblätter und Dokumentation von Änderungen
● idealerweise automatisierte Etikettenanpassung mithilfe GHS-/CLP-konformer Software
(z.B.: durch Abrieb oder Chemikalien)
➤ Lösung:
● Verwendung von widerstandfähigem Etikettenmaterial
● Druck per Thermotransfer
➤ Lösung:
● Jährliche Etikettenprüfung mit klaren Verantwortlichkeiten
● Protokollierung der Änderungen