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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt ein umfangreiches Regelwerk zur Verfügung, das Unternehmen und Versicherten dabei hilft, ihre Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu erfüllen. Dieses Regelwerk besteht aus Vorschriften, Regeln und Informationen, die jeweils unterschiedliche Funktionen und Anwendungsbereiche haben.
Die DGUV Vorschriften sind
Ein Unternehmen im Baugewerbe muss die DGUV Vorschrift 38 (“Bauarbeiten”) beachten, die Sicherheitsmaßnahmen für verschiedene Bauaktivitäten vorschreibt, wie z.B. das Tragen von Schutzhelmen und die Sicherung von Baugruben.
Die DGUV Regeln konkretisieren die Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften. Sie bieten praxisnahe Lösungen und Maßnahmen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden
In einer Schreinerei können die DGUV Regeln für Tischlerarbeiten herangezogen werden, um spezifische Schutzmaßnahmen wie die richtige Verwendung von Absauganlagen oder die Handhabung von Schneidwerkzeugen zu erläutern.
DGUV Informationen sind Empfehlungen und Hilfestellungen, die zwar nicht rechtlich bindend sind, aber wertvolle Hinweise für die Umsetzung der Vorschriften und Regeln bieten.
Informationen sind oft praxisnäher gestaltet als Regeln und bieten konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung im betrieblichen Alltag. Sie sind leichter zu aktualisieren und können schneller an neue Erkenntnisse und Technologien angepasst werden. DGUV Informationen sind außerdem leichter verständlich formuliert und somit zugänglicher für die Anwender. Sie zielen darauf ab, komplexe Sachverhalte einfach und klar zu kommunizieren.
Ein Büro könnte die DGUV Information 215-410 (“Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung”) nutzen, um ergonomische Arbeitsplätze zu schaffen, die Rückenbeschwerden vorbeugen.