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Notwendige Sicherheitszeichen auf einer Baustelle

Notwendige Sicherheitszeichen auf einer Baustelle

Die Hauptverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle trägt der Bauherr, der für die Einhaltung und Überwachung der festgelegten Maßnahmen zuständig ist. Laut BaustellV wird jedes Bauvorhaben in eine Planungs- und eine Ausführungsphase unterteilt. Während der Planungsphase muss der Bauherr einen Sicherheitskoordinator benennen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellen, der allen Beteiligten vor Beginn der Bauarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss.

Sicherheitsvorkehrungen für Personen im Baustellenbereich

Im Vorfeld müssen alle Beteiligten über mögliche Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt worden sein, um Verletzungen durch Unwissenheit oder vermeidbare Gefahrensituationen zu minimieren. Mögliche Sicherheitsvorkehrungen auf Baustellen können die Absperrung und Kennzeichnung des Geländes durch Zäune oder Schilder sowie das Bereitstellen von geeigneter Schutzkleidung wie beispielsweise Schutzhelme, Schutzhandschuhe, Schutzmasken, Knieschutz und Sicherheitsschuhe sein. Auch die Verwendung von Beschilderungen und Markierungen ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, um frühzeitig auf Gefahren hinzuweisen. Doch welche Gefahrenzeichen gibt es und wodurch unterscheiden sich diese?

Sicherheitszeichen und ihre Bedeutung

Sicherheitszeichen spielen eine entscheidende Rolle, um auf potenzielle Risiken und Bedrohungen hinzuweisen und sollen dabei helfen, das Bewusstsein für sicherheitsrelevante Themen zu schärfen und Unfälle zu vermeiden. Hierbei gibt es unterschiedliche Arten von Gefahrenschildern, welche verschiedene Funktionen und Bedeutungen haben.

Generell spielen Farben und Formen eine wichtige Rolle bei der Kennzeichnung von Gefahrenzeichen und bei der klaren Kommunikation der jeweiligen Gefahren. Rot steht im Regelfall für Verbot oder akute Gefahr. Verbotsschilder sind also überwiegend in Form eines rot umrandeten Kreises dargestellt. Die Farbe soll als Signalfarbe für „Stopp“ beziehungsweise „Verbot“ dienen. Gelb steht für die Warnung von potenziellen Risiken, deshalb sind Warnzeichen meist in Form eines gelben Dreiecks dargestellt und weisen auf Gefahren hin, welche die Gesundheit oder das Leben beeinträchtigen können. Blau steht für zwingende Vorschriften, sogenannte Gebotszeichen. Sie sind überwiegend in Form eines blauen Kreises dargestellt und geben an, welche Maßnahmen einzuhalten sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. Grün ist die Farbe für Gefahrlosigkeit.

An diesen Beispielen sieht man auch die Bedeutung der Formen: Das Dreieck beispielsweise weist auf eine Gefahr hin, während der Kreis auf Gebote beziehungsweise Verbote hinweist. Quadrate oder Rechtecke werden häufig als allgemeiner Hinweis oder für Informationen verwendet. Durch die Kombination aus Farben und Formen soll also dafür gesorgt werden, dass Gefahrenzeichen schnell und eindeutig verstanden werden.

Beispiele für den Einsatz von Gefahrenzeichen

Baustellen bergen eine Vielzahl an Risiken. Durch den Einsatz der richtigen Sicherheitszeichen auf Baustellen lass sich diese jedoch minimieren. Anhand einiger gängiger Beispiele erläutern wir Ihnen jetzt mögliche Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Rutschgefahr und Sicherheitsstiefel

Besonders zur nassen Jahreszeit oder in Umgebungen mit Flüssigkeiten besteht auf Baustellen ein erhöhtes Risiko auszurutschen. Um Unfälle zu vermeiden sollte daher ein Warnschild „Warnung vor Rutschgefahr“ sowie ein Gebotszeichen zum Tragen von „Sicherheitsschuhen“ angebracht werden.

Tragen von „Sicherheitsschuhen“
W011 -Warnzeichen - Warnung vor Rutschgefahr
„Warnung vor Rutschgefahr“

Ätzende Substanzen und Schutzausrüstung

Eine weitere Gefahr birgt die Arbeit mit gefährlichen Chemikalien oder ätzenden Substanzen. Um die Beschäftigten zu schützen sollte daher ein Gefahrenzeichen für „Ätzwirkung“ sowie Gebotsschilder zum Tragen einer „Schutzbrille“ und „Schutzhandschuhen“ angebracht werden.

W023 Warnzeichen - Warnung vor ätzenden Stoffen
Warnung vor „Ätzwirkung“
M004 Gebotszeichen - Augenschutz benutzen
Gebotsschild zum Tragen einer „Schutzbrille“
M009 Gebotszeichen - Handschutz benutzen
Gebotsschild zum Tragen von „Schutzhandschuhen“

Hochspannung und Sicherheitsabstand

Beim Verlegen von Stromleitungen kann es immer wieder dazu kommen, dass in bestimmten Bereichen der Baustelle Hochspannungsleitungen oberirdisch installiert werden müssen.

Durch ein Verbotsschild „Unbefugtes Betreten verboten“, ein Warnzeichen für „Hochspannung Lebensgefahr“ sowie ein Hinweisschild „Sicherheitsabstand“ können die nötigen Sicherheitsvorkehrungen vollzogen werden, um die Baustelle zu sichern.

DP 006 -Verbotszeichen - Zutritt für Unbefugte verboten - Ø 30 mm
Verbotsschild „Unbefugtes Betreten verboten“,
Ihr viasign Team