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Rechtssicherer Arbeitsschutz und betriebliche Sicherheit

Rechtssicherer Arbeitsschutz und betriebliche Sicherheit

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz im Betrieb

Wer keinen normalen Arbeitsalltag im Büro hat, sondern viel an Maschinen und elektronischen Anlagen oder vielleicht sogar mit gefährlichen Stoffen arbeitet, ist täglich einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Vor allem für Menschen, die in der Industrie arbeiten, ist es wichtig, dass bestimmte betriebliche Sicherheitsvorschriften gelten und Schutzmaßnahmen getroffen werden. In diesem Beitrag soll es um die rechtlichen Rahmenbedingungen gehen, in denen die Arbeitssicherheit der Beschäftigten in einem Betrieb gewährleistet sein muss. Dazu zählen beispielsweise auch, dass potenzielle Gefahrenquellen gemäß der gesetzlichen Vorschriften nach DGUV und der BetriebSichV gekennzeichnet werden.   

Wichtigste Maßnahmen zum Arbeitsschutz nach der Gefährdungsbeurteilung

Je nach Unternehmen, dessen Größe und Branche, müssen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden.  Als Grundlage hierfür gilt eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung, die als eine Bestandsaufnahme aller vorhandenen Gefährdungen für jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtend ist. In Bezug auf die Arbeitssicherheit im Betrieb sollten darauf aufbauend entsprechende Anweisungen festgelegt und kommuniziert werden. Diese leitet man aus dieser Einschätzung ab und dienen dazu, vorbeugendes Verhalten übersichtlich zusammenzufassen. Denn gerade, wenn überwiegend an Maschinen und Anlagen gearbeitet wird, ist der Arbeitgeber gesetzlich nach ArbSchG dazu verpflichtet, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Außerdem sollten alle Mitarbeiter über die Risiken in ihrem Arbeitsumfeld und den richtigen Umgang mit ihren Arbeitsmitteln Bescheid wissen, um präventiv Unfällen vorzubeugen. Jeder Beschäftigte muss also die möglichen Gefahrenquellen in seinem Arbeitsbereich genau kennen und wissen, wie er es vermeidet, sich oder andere zu gefährden.

Wie sollten Betriebsanweisungen zur Arbeitssicherheit im Betrieb aussehen?

In Betriebsanweisungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz wird das Verhalten in den betreffenden Arbeitsbereichen oder bei bestimmten Tätigkeiten sowie in Störungs- und Notfällen übersichtlich zusammengefasst. Die darin festgelegten Präventionsmaßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit können nach dem sogenannten STOP-Prinzip greifen. Zum einen kann die Änderung von Verfahren und Arbeitsstoffen (Substitution), zum anderen die technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu mehr Sicherheit führen. Das kann in jedem Betrieb ganz individuell geschehen, basierend auf der Größe des Unternehmens, der Tätigkeiten und der damit verbundenen Gefährdungen. Für einen guten Arbeitsschutz und die gewünschte Arbeitssicherheit ist die Umsetzung der konkreten Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, sowie das ständige Beobachten der gesundheitsrelevanten Themen im Betrieb, um entsprechend nachjustieren zu können, unerlässlich. Einzelne Verordnungen, etwa die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder die Gefahrstoffverordnung (GefStV), definieren daraufhin spezielle Geltungsbereiche. Die entsprechenden technischen Regeln, wie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) oder die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beinhalten konkrete Empfehlungen oder Grenzwerte. Wenn man sich an diese hält, bewegt man sich immer auf rechtssicherem Terrain. Die Arbeitnehmer müssen fortlaufend, regelmäßig über diese Vorschriften informiert werden.

Wie lässt sich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb in die Organisation integrieren?

Operativ kann der Arbeitgeber diese Verpflichtungen aber auch delegieren, was ihn jedoch grundsätzlich nicht von seiner eigenen Verpflichtung beziehungsweise Haftung entbindet oder befreit. In diesem Fall würde die Arbeitsschutzorganisation prinzipiell auf zwei Bestandteilen aufbauen. Zum einen die Verteilung der Aufgaben des Arbeitsschutzes und die damit einhergehende Übertragung der Pflichten und Verantwortungen an ausgewählte Führungskräfte innerhalb der innerbetrieblichen Unternehmensorganisation. Darüber hinaus kann noch eine entsprechende Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin zurate gezogen werden. In vielen Fällen macht es auch durchaus Sinn, als Arbeitgeber eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung anzubieten. So kann der Geschäftsführung im Tagesgeschäft der Ablauf erleichtert werden und die Beschäftigten erhalten den notwendigen Arbeitsschutz.