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Sicherheitskennzeichen nach ASRA1.3-2013/DIN EN ISO 7010

Nicht nur für Maschinen, Anlagen und andere elektronische Geräte gibt es gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Auch bei Sicherheitskennzeichen gibt es eine Norm, die sogenannte ASR A1.3/DIN EN ISO 70 10, welche sowohl im Alltag gilt, als auch für die, die im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Gerade wenn das Arbeitsumfeld mit bestimmten Gefahren und Risiken einhergeht, müssen Mitarbeiter mit einer entsprechenden Bezeichnung darauf hingewiesen werden. Dieser Beitrag soll einen kurzen Einblick geben, worauf bei der Anwendung von Sicherheitskennzeichen zu achten ist.

Welche Sicherheitskennzeichen nach DIN ISO EN 70 10 muss man kennen?

Sicherheitskennzeichen weisen auf angemessenes Verhalten hin, um Gefahrensituationen und Risiken für die eigene Sicherheit und Gesundheit zu vermeiden.  Dabei unterscheidet man in Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, Gebotszeichen, Verbotszeichen und Warnzeichen. Sie verfolgen einen rein präventiven Zweck, um die Personen vor Gefahren und Risiken für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dafür sollte bestimmtes Verhalten unterlassen und nach den vorgegebenen Hinweisen gehandelt werden. Beispiele für Verbotszeichen im Alltag sind das „Rauchen verboten“ oder das „Zutritt für Unbefugte verboten“. Besonders im Arbeitsumfeld sind die Sicherheitskennzeichen von großer Wichtigkeit für den Schutz der Mitarbeitenden. Hinweise durch Verbotszeichen sind hier beispielsweise „Keine offene Flamme“ oder „Keine Metallteile oder Uhren mitführen“. Oftmals setzt man auch Gebotszeichen wie zum Beispiel „Hände waschen“ oder „Schutzkleidung benutzen“ ein, um die jeweiligen Personen auf das erforderliche Verhalten hinzuweisen. Am sichersten für die Mitarbeitenden in einem Unternehmen ist es, wenn die Sicherheitskennzeichen klar erkennbar sind, man vorher bereits über diese aufgeklärt und informiert wurde und über die Gefahren und Risiken Bescheid weiß. Um hierbei eine Einheitlichkeit zu etablieren, wurden sie nach Vorschrift genormt. 

Gestaltung aller Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 70 10

Die Norm ASR A1.3/DIN EN ISO 70 10 ist eine europäisch festgelegte Vorschrift für Sicherheitskennzeichen, die seit Januar 2013 international gültig ist. Immer dem aktuellen Stand der Technik angepasst, vereinfacht sie die Vermittlung von Sicherheitsinformationen. Im Bereich der Unternehmen umfasst sie für viele Situationen die passende Kennzeichnung und kann überall angewendet werden, da sie mit leicht verständlichen und gängigen Symbolen auskommt. Dabei wird die Gestaltungsgrundlage, also Form, Farbe und die entsprechenden Symbole festgesetzt. Die Gebotszeichen in Deutschland haben beispielsweise eine einheitliche blaue Hintergrundfarbe, eine runde Form und weiße Symbole. Verbotsschilder in Deutschland sind mit weißem Hintergrund, einem roten Rahmen und einem rot durchgestrichenen schwarzen Symbol genormt. Dabei haben sie ebenfalls eine runde Form. Warnzeichen sind besonders auffällig durch ihre gelbe Hintergrundfarbe und die schwarzen Symbole im schwarzen Rahmen. Anders als Gebots- und Verbotszeichen sind Warnzeichen jedoch dreieckig, wodurch sie zusätzlich ins Auge stechen. Rettungszeichen haben hingegen eine quadratische Form, eine grüne Hintergrundfarbe und weiße Symbole. Brandschutzzeichen unterscheiden sich davon einzig in ihrer roten Hintergrundfarbe.

Die Verwendung von Sicherheitskennzeichen nach DIN ISO EN 70 10 im Unternehmen

Durch die richtige Anwendung von Sicherheitskennzeichen im Unternehmen können im täglichen Betriebsprozess Unfälle vermieden und die Mitarbeitenden geschützt werden. Ein fester Bestandteil in jedem Betrieb muss insbesondere die Markierung des Fluchtweges und die Kennzeichnung für den Brandschutz sein. Im Allgemeinen ist die Verwendung von Sicherheitskennzeichen aber je nach Arbeitsumfeld und Gefahrenlage im Unternehmen unterschiedlich gesetzlich festgeschrieben. Je nachdem, welche Risiken im Arbeitsablauf bestehen, müssen entsprechende Sicherheitskennzeichen zum Einsatz kommen.

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