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Gebotszeichen - Fußschutz benutzen

Produktnummer: M008-30

Produktinformationen "Gebotszeichen - Fußschutz benutzen"

Fußschutz zählt zu den persönlichen Schutzausrüstungen, um Füße gegen äußere, schädigende Einwirkungen zu schützen sowie zudem die Ausrutschgefahr zu senken. Zum Fußschutz zählen z.B. Sicherheitsschuhe (z.B. mit Schutz gegen Kettensägenschnitte, Chemikalien und Ähnliches oder Feuerwehrstiefel), Schutzschuhe, Berufsschuhe, Gamaschen und Überschuhe. Die Auswahl und Benutzung von Fuß- und Knieschutz sind in der GUV-Regel ?Benutzung von Fuß- und Knieschutz? (GUV-R 191) festgelegt. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf das Tragen von Sicherheitsschuhen mit diesem Gebotszeichen hin!

Das Zeichen ist gemäß ASR A1.3/M008, DIN EN ISO 7010/M008 gültig.

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