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Gebotszeichen - Gesichtsschutz benutzen

Produktnummer: M013-30

Produktinformationen "Gebotszeichen - Gesichtsschutz benutzen"

Für die Auswahl und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz ist die GUV-Regel 192 anzuwenden. Zu benutzen sind je nach Gefahrenlage z.B. verschiedene Arten von Schutzbrillen, aber auch Schutzschilde, Visiere oder Schutzhauben. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Benutzung eines Gesichtsschutzes hin!

Das Zeichen ist gemäß ASR A1.3/M013, DIN EN ISO 7010/M013 gültig.

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