Internet Explorer erkannt!
Bitte aktualisieren Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Browser.
Bitte aktualisieren Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Browser.
Menge | Preis/ Bogen | Stückpreis |
---|---|---|
Bis 1 Bögen |
7,200 €*
|
0,400 €* / 1 Stück |
Bis 2 Bögen |
6,300 €*
|
0,350 €* / 1 Stück |
Bis 5 Bögen |
4,500 €*
|
0,250 €* / 1 Stück |
Bis 11 Bögen |
3,240 €*
|
0,180 €* / 1 Stück |
Bis 29 Bögen |
2,880 €*
|
0,160 €* / 1 Stück |
Ab 30 Bögen |
2,340 €*
|
0,130 €* / 1 Stück |
Aus Sicherheitsgründen muss bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln ab einer bestimmten Betriebsspannung stets freigeschaltet werden, d.h. die Anlage muss vom Strom getrennt werden. In Deutschland, Österreich und in der Schweiz liegt der Wert bei 50 V Wechselspannung beziehungsweise 120 V Gleichspannung, in der Schweiz zusätzlich bei Strömen über 2 A (SN SEV 100-1). Freigeschaltet werden kann durch das Betätigen von Hauptschaltern, das fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen oder in Hochspannungsanlagen durch dafür vorgesehene Trennschalter. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei sondern ein Mitarbeiter in einer Leitstelle, darf mit der Arbeit erst begonnen werden, wenn die die Freischaltung mündlich oder schriftlich bestätigt wird. Nutzen Sie dieses Gebotszeichen, um Ihre Mitarbeiter auf die Freischaltungspflicht hinzuweisen.
Das Zeichen ist gemäß ASR A1.3/M021, DIN EN ISO 7010/M021 gültig.
Aus Sicherheitsgründen muss bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln ab einer bestimmten Betriebsspannung stets freigeschaltet werden, d.h. die Anlage muss vom Strom getrennt werden. In Deutschland, Österreich und in der Schweiz liegt der Wert bei 50 V Wechselspannung beziehungsweise 120 V Gleichspannung, in der Schweiz zusätzlich bei Strömen über 2 A (SN SEV 100-1). Freigeschaltet werden kann durch das Betätigen von Hauptschaltern, das fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen oder in Hochspannungsanlagen durch dafür vorgesehene Trennschalter. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei sondern ein Mitarbeiter in einer Leitstelle, darf mit der Arbeit erst begonnen werden, wenn die die Freischaltung mündlich oder schriftlich bestätigt wird. Nutzen Sie dieses Gebotszeichen, um Ihre Mitarbeiter auf die Freischaltungspflicht hinzuweisen.
Das Zeichen ist gemäß ASR A1.3/M021, DIN EN ISO 7010/M021 gültig.