Internet Explorer erkannt!
Bitte aktualisieren Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Browser.
Bitte aktualisieren Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Browser.
Die Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt seit 01.06.2015. Jetzt Pflicht: Die Überprüfung von Aufzugsanlagen sowie eine verbindliche Dokumentation mit einer Prüfplakette in der Aufzugskabine. Die Prüfung ist alle 2 Jahre durchzuführen und auf der Prüfplakette muss der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung angezeigt werden. Hier finden Sie die komplette Betriebssicherheitsverordnung: